Künstlersozialabgabe für 2027 festgesetzt

6.7.2026 – Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV) wird im kommenden Jahr von 4,9 auf 5,0 Prozent angehoben. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Freitag bekannt gab, hat es zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Die Zustimmung gilt als Formsache.

Für das laufende Jahr war der Satz nach drei Jahren erstmals wieder abgesenkt worden (VersicherungsJournal 28.7.2025). Die letzte Erhöhung war mit plus 0,8 Prozentpunkten deutlich stärker ausgefallen (12.8.2022). Der höchste Wert in diesem Jahrtausend wurde 2005 mit 5,8 Prozent erreicht, der niedrigste in den Jahren 2002 und 2003 mit 3,8 Prozent.

Entwicklung (Bild: Wichert)

Zur Festsetzung des Abgabesatzes lässt sich die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) folgendermaßen zitieren: „Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick.“

Die KSV bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert. Zuletzt zählte die KSV nach BMAS-Angaben rund 185.000 Pflichtversicherte.

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