2.6.2026 – Laut aktueller Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung könnte der Rentenbeitrag bereits 2028 von derzeit 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent steigen. Ursache sind vor allem die demografische Entwicklung und die damit steigenden Rentenausgaben. Verstärkt wird dieser Effekt durch die schwächere wirtschaftliche Entwicklung sowie das Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erwartet in ihrer aktuellen Frühjahrsfinanzschätzung (PDF, 41,3 KB), dass der Rentenbeitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von derzeit 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent im Jahr 2028 steigt. Bereits ab 2029 wird ein weiterer Anstieg auf 20,0 Prozent modelliert. Langfristig rechnet die Rentenversicherung mit einem Anstieg auf 21,1 Prozent bis 2040.
Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent ist seit 2018 unverändert. Sollte die Prognose eintreffen, wäre die Anhebung auf 19,9 Prozent im Jahr 2028 die erste Beitragssatzerhöhung seit 2007.
Anstieg des Beitragssatzes kommt nicht unerwartet

- Alexander Gunkel (Archivbild: Brüss)
Ein Sprecher der Rentenversicherung bestätigte gegenüber dem VersicherungsJournal einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Zugleich verwies er darauf, dass es sich dabei nicht um neue Zahlen handele: Der Anstieg sei für die Rentenversicherung nicht unerwartet.
Bereits am 11. November 2025 hatte Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des DRV-Bundesvorstandes, auf dem 21. Presseseminar der DRV Bund in Würzburg einen Anstieg des Beitragssatzes für 2028 angekündigt – damals noch in einer Größenordnung von 19,8 Prozent.
Zudem betonte der Sprecher, dass es sich bei den Angaben um Prognosen unter geltender Rechtslage handele. Die tatsächliche Entwicklung hänge unter anderem davon ab, ob die zugrunde gelegten Wirtschaftsannahmen eintreten und welche Reformvorschläge die Alterssicherungskommission Ende Juni vorlege und der Gesetzgeber anschließend umsetze (VersicherungsJournal 21.5.2026).
Beitragsausgaben steigen schneller als die Einnahmen
Ein Grund für die erwartete Anhebung des Beitragssatzes ist, dass die Beitragseinnahmen weniger stark steigen als die Ausgaben – auch infolge der demografischen Entwicklung.
So standen im Jahr 2025 rund 16,8 Millionen Äquivalenzrentnern (rechnerische Größe, die die Rentenausgaben in durchschnittliche Standardrenten umrechnet) etwa 31,4 Millionen Äquivalenzbeitragszahler gegenüber. Bis 2030 steigt die Zahl der Äquivalenzrentner auf 17,8 Millionen, während die Zahl der Beitragszahler weitgehend stagniert.
Zwar erwartet die DRV unter den aktuellen Annahmen, dass die Einnahmen von 417,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 523,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Darunter auch ein wachsender Bundeszuschuss, der sich im selben Zeitraum von 93,2 Milliarden auf 118,6 Milliarden Euro erhöht. Die Ausgaben steigen jedoch noch etwas stärker – von 421,3 Milliarden auf 533,5 Milliarden Euro.
Verstärkt wird dieser Effekt durch die schwache Wirtschaftsentwicklung, die das Wachstum der Beitragseinnahmen bremst. Die Finanzschätzung der Rentenversicherung basiert auf der aktuellen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, die für 2026 nur noch ein Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent erwartet. Im Herbst war sie noch von 1,3 Prozent Wachstum ausgegangen.

- Erwartete Einnahmen und Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung laut Frühjahrsprojektion 2026 (Bild: DRV)
Effekte der Nachhaltigkeitsrücklage erfordern Anhebung des Rentenbeitrags
Ein weiterer Grund für den erwarteten Anstieg sind Effekte der Nachhaltigkeitsrücklage. Dabei handelt es sich um den finanziellen Puffer der gesetzlichen Rentenversicherung, mit dem vorübergehende Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden. Sie soll garantieren, dass die Renten zu jeder Zeit ausgezahlt werden können – auch bei unerwartet niedrigen Einnahmen.
Nach den aktuellen Projektionen wird diese Rücklage in den kommenden Jahren jedoch deutlich abschmelzen. So sinkt sie laut Frühjahrsfinanzschätzung von 1,38 Monatsausgaben im Jahr 2025 auf nur noch 0,35 Monatsausgaben im Jahr 2028. Damit nähert sie sich der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenze von 0,3 Monatsausgaben an.
Wie Gunkel in seiner Rede ausführte, schwanken die Beitragseinnahmen der DRV im saisonalen Verlauf stark – und sind üblicherweise im Herbst am niedrigsten. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse der Beitragssatz angehoben werden, wenn die Vorausberechnungen ergeben, dass die Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende die Mindestgrenze von 0,3 Monatsausgaben unterschreiten würde.
Zudem könnten sich die zugrunde liegenden Wirtschaftsprognosen im Nachhinein als zu optimistisch erweisen, was das Problem aufgrund niedrigerer Einnahmen zusätzlich verschärfen würde.




