6.7.2026 – Im vergangenen Jahr haben sich fast 29.000 Verbraucher in Streitigkeiten mit der Assekuranz an die Versicherungsombudsfrau gewandt. In einem Beispielfall aus dem Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle sorgte die Ombudsfrau dafür, dass eine Drohnenbesitzerin für eine in einen Fluss gestürzte Drohne entschädigt wurde.
Bei einem Flug über den südafrikanischen Fluss Lepelle stürzte eine Drohne ab und versank in dem Fließgewässer. Der Versicherer wollte nicht für den Schaden aufkommen. Seine Begründung: Solange die Drohne im Fluss liege, sei nicht festzustellen, ob ein Reparatur- oder Totalschaden vorliege. Darüber hinaus sei der Verlust ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Für die Drohnenbesitzerin kam allerdings eine Bergung nicht in Frage, weil in dem Fluss Krokodile und Flusspferde lebten.
Ein Fall für die Ombudsfrau
Also wandte sich die Versicherte an die Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf. Diese führt seit rund zweieinhalb Jahren die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. (VersicherungsJournal 9.1.2024).
Die Schlichterin teilte dem Versicherer mit, dass sie die Bergung der Drohne für unzumutbar halte, weil dies lebensgefährlich gewesen wäre. Sie vertrat die Ansicht, dass in dem streitgegenständlichen Fall ein sogenannter echter Totalschaden vorliege.
Sie machte den Versicherer zudem darauf aufmerksam, dass der Verlust nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei. Begründung: Dem Verlust sei ein versicherter Fall, Sturz oder Unfallschaden vorausgegangen – und der Verlust stelle lediglich die Folge dieses Schadens dar.
Daraufhin gab der Versicherer seine Verweigerungshaltung auf und stieg in die Regulierung ein.
Nichtrepräsentative Fallsammlung des Versicherungsombudsmann e.V.
Der Fall stammt aus dem Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns e.V. In dem Bericht werden neben diversen statistischen Daten (29.4.2026, 5.5.2026, 11.5.2026) auch beispielhaft drei Dutzend behandelte Fälle vorgestellt, die die Redaktion in loser Folge präsentiert.
Streitgegenstand der Fälle waren neben der Kraftfahrt- (26.6.2026, 1.7.2026) unter anderem auch die Fahrrad- (4.5.2026), die Reise- (7.5.2026), die Hausrat- (12.5.2026), die Haftpflicht- (15.5.2026, 22.5.2026, 19.6.2026) und die Gebäudeversicherung (19.5.2026, 1.6.2026).
„Anhand der dargestellten Verfahren und der Entscheidungspraxis des Ombudsmanns soll ein Einblick in die Beschwerdebearbeitung ermöglicht werden“, heißt es in dem Bericht. Die Fälle seien nicht repräsentativ für die Häufigkeit oder die Bedeutung der Themen, mit denen die Ombudsfrau befasst war.
Es seien solche Themen ausgewählt worden, „bei denen ein allgemeines Interesse erwartet werden kann und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit einen Eindruck von der Arbeit der Schlichtungsstelle vermitteln“. Aus der Fallsammlung ließen sich keine Aussagen über das Verfahrensergebnis oder die Beendigungsarten hinsichtlich der Gesamtstatistik ablesen, wird weiter hervorgehoben.




