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Kfz-Versicherer verweigert 70 Euro für Kostenvoranschlag

5.4.2024 (€) – Versicherer sind bei Fahrzeugschäden von unter 750 Euro in der Regel nicht dazu verpflichtet, die Kosten für ein von einem Geschädigten eingeholtes Gutachten zu übernehmen. Dennoch sind diesem zumindest jene Kosten zu erstatten, die für einen Kostenvoranschlag berechnet worden wären. Das hat das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 20. Februar 2024 entschieden (267 C 137/23).

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