15.3.2018 – Das Gebot der Fairness gegenüber Straftätern gebietet es dann sicher auch, beim Bankräuber auf die weit höheren Beträge hinzuweisen, die die Banken selbst vernichtet haben, und beim Mörder auf die Todesopfer, die durch Feinstaubemissionen oder die Entscheidung für Einsparungen bei der Grippeschutzimpfung verursacht wurden?
Das Gebot der Fairness gebietet es aber doch, die Arbeit unserer staatlichen Behörden wie hier der Versicherungsaufsicht und die aufwendige Ermittlungsarbeit der Versicherungsmitarbeiter bei der Entdeckung, Aufklärung und pflichtgemäßen Meldung von Straftaten durch Innendienst-Kollegen und Vertriebsmitarbeiter ausreichend zu würdigen und anzuerkennen.
Diese intensiven Bemühungen redlich denkender Versicherungsmitarbeiter für die Aufklärung, Verfolgung und Meldung der genannten Straftaten sollten nicht bagatellisiert oder auch nur relativiert werden.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Nicht einseitig berichten”.
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