20.3.2009 – ...die nicht registriert sind. Es ständig wird „auf hohem Niveau“ über dieses Thema und über die Qualifikation von diversen (vermutlich registrierten) Vermittlern diskutiert.
Gleichzeitig wird wie „in alten Zeiten“ von sehr vielen Vermittlern ohne Registrierung weiter vermittelt. Ich habe einen solchen mir bekannten Fall diese Woche besprochen – mit der BaFin, diese sieht die Zuständigkeit hierfür bei den IHKn. Die IHK fühlt sich nicht zuständig, da „diese Vermittler dort nicht bekannt sind“. Die Gemeindeverwaltung fühlt sich „grundsätzlich nicht zuständig, da die Registrierung durch die IHK erfolgt“. Das Landratsamt verfügt über „keinen zuständigen Mitarbeiter für den § 34d GewO“. So geschehen am 19. März Anno 2009.
Reinhard Durchholz
zum Artikel: „Es gibt zu viele Vermittler”.
Achim Finke - Überwachung fehlt. mehr ...
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