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Führungskräfte müssen regelmäßig überwacht werden

19.7.2018 – Die im Beitrag zitierte besondere Vorsicht und Sorgfalt mag es gegebenenfalls bei der Auswahl von Führungskräften geben. Meines Erachtens auch sehr übertrieben. Denn die Anforderungen an eine Führungskraft erfüllt heute so gut wie kein Mensch mehr. Und wer sagt, dass der, der sie erfüllt, auch dem Unternehmen keinen Schaden zufügt?

Die Personaler achten leider nur noch auf die Mimik und die rhetorischen Selbstverkaufs-Fähigkeiten der künftigen Führungskräfte. Ein Armutszeugnis, meiner Meinung nach. Und wenn die Rhetoriker es dann einmal geschafft haben, dann haben sie lange Leine und können tun und lassen was sie wollen. Paradoxerweise ist man dann in der Überwachung im Gegensatz zur Auswahl viel zu großzüg.

Man sollte also etwas von der Auswahl vor der Einstellung wegnehmen und auf die Überwachung nach der Einstellung draufpacken. Meiner Meinung nach muss eine unabhängige amtliche Kontrollinstanz für jede Führungskraft ab Abteilungsleiter aufwärts eingeführt werden, die die Handlungen derjenigen regelmäßig überwacht. Jeder weiß, dass je dicker der Gehaltszettel ist, desto länger die Finger sind.

Bestraft in Form von fristloser Kündigung, wird der kleine Arbeitnehmer, der sein Handy in der Firma zu einem Gegenwert von zwei Cent auflädt. Befördert wird der, der ein Unternehmen um fünfstellige Euro-Beträge prellt. Irgendwas läuft schief in unserem System. Und der Wunsch nach der besagten Kontrollinstanz wird wohl so einfach nicht umsetzbar und dennoch nötig sein.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Wirtschaftsdelikte: Haupttäter oft aus der Führungsetage”.

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