Risikoleben nicht von Kapitalmarktlage betroffen

20.3.2009 – Sowohl die Beitragsverrechnung wie der Todesfallbonus in der Risikolebensversicherung (RLV) werden ganz oder doch zumindest fast ausschließlich durch Risikoüberschüsse finanziert.

Zinsüberschüsse spielen dafür keine Rolle, sodass der Beitrag und die Leistung bei Risikolebens-Versicherungen von der Kapitalmarktlage gar nicht betroffen sind. Eine Beteiligung der RLV an den hier ohnehin vernachlässigbar geringen Zinsüberschüssen findet – auch mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde – in aller Regel gar nicht statt und kann daher auch gar nicht sinken.

Den Versicherten stehen gesetzlich mindestens 75 Prozent der Risikoüberschüsse zu – und diese dürfen auch nicht mit Verlusten bei Kapitalanlagen oder Verwaltungskosten verrechnet werden. Da die Sterblichkeit der Versicherten weiter zurückgeht, ist auch nicht mit einem Rückgang der Risikoüberschüsse in der RLV zu rechnen.

Es gibt also keinen sachlichen Grund, wegen der Finanzkrise einen Anstieg der Zahlbeiträge (nach Überschussverrechnung) in der RLV – oder einen Rückgang bei den Bonus-Todesfallleistungen – zu befürchten.

Übrigens: in der Berufsunfähigkeits-Versicherung muss man dies ähnlich, aber etwas differenzierter beurteilen, da eine verschlechterte Wirtschaftslage auch zu einem Anstieg der gemeldeten Berufsunfähigkeiten führen dürfte und die jährliche Steigerung der BU-Renten schon auch wesentlich aus den Zinsüberschüssen finanziert wird.

Peter A. Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die besten Risikolebens-Versicherungen”.

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