Steilvorlage für Versicherungsvertrieb

23.3.2009 – Diese Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts reiht sich ein in weitere Entscheidungen der letzten Jahre mit dem Tenor: Den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz gibt es nicht mehr!

Wozu der staatliche Normgeber per Gesetz die Bürger, Unternehmen, Beschäftigten untereinander verpflichtet – ein Mindestmaß an Vertrauen in Verträge, Vereinbarungen oder Zusagen –, muss er selbst nicht mehr erfüllen. Er kann zumindest in Sachen Altersversorgung beziehungsweise Renten fast tun und lassen was er will.

Die Verfassungsrichter bestätigen indirekt: Dem Staat darf man nicht mehr (ver)trauen. Solche Sätze, wie sie zuhauf in einschlägigen Urteilen zu finden sind, sollten sich Anbieter von betrieblicher und privater Altersversorgung ausschneiden, einrahmen und in ihrer Tagesarbeit einsetzen. Eine Steilvorlage der Verfassungsschützer an den Versicherungsvertrieb!

Albrecht Künstle

BAV-Kunst@gmx.de

zum Artikel: „Streit um Rentenkürzung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Versicherungsvertrieb
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